Diese Webseite richtet sich an alle - an die Bürger, die öffentlichen Dienste und das Unterrichtswesen - , die mehr über das Korps erfahren möchten. Im Auftrag der für die Verwaltungs- und Haushaltskontrolle zuständigen Minister ist das Korps mit Kontroll-, Nachforschungs- und Auditaufgaben sowie mit der Abgabe von Gutachten in Verwaltungs-, Haushalts- und Finanzfragen betraut.
Mit der Vorabeinschätzung der Rechtmäßigkeit, der Ordnungsmäßigkeit, der haushaltstechnischen Machbarkeit, der Wirksamkeit und der Effizienz spielt die Finanzinspektion eine bedeutende Rolle im Entscheidungsprozess. Diese Webseite erteilt Auskünfte über den Auftrag des Korps, seine Organisation, seine Arbeitsmethoden sowie seine Anwerbeverfahren.
Pierre Reynders
Korpschef
Das Interföderale Korps der Finanzinspektion besteht aus Finanzinspektoren, die bei der Föderalbehörde akkreditiert sind; außerdem stellt es den Gemeinschafts- und Regionalexekutiven Inspektoren zur Verfügung.
Die Finanzinspektion versteht sich als unabhängiges und integres Korps. Ihr Ziel ist die Abgabe hochwertiger und professioneller Gutachten, um die Regierungen zu unterstützen, wirksam, effizient und wirtschaftlich mit den öffentlichen Geldern umzugehen.
Aufgaben
Das Korps steht dem Haushaltsminister und dem Minister des Öffentlichen Dienstes bei der Ausführung der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle zur Seite.
In Ausführung von Artikel 51 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 über die Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen stehen die Finanzinspektoren ebenfalls den Gemeinschaften und Regionen zur Verfügung, für die sie zuständig sind.
Die Finanzinspektoren erfüllen eine dreifache Rolle:
Die Finanzinspektion wird von mehreren Behörden als Auditbehörde im Rahmen der europäischen Fonds bestimmt.
Werte
Die Finanzinspektoren erstellen ihre Gutachten in völliger Unabhängigkeit. Sie analysieren die Aktenstücke auf objektive Weise und stützen sich in ihren Bemerkungen auf kontrollierbare und objektive Daten.
Die Finanzinspektoren verhalten sich Behörden und Kollegen gegenüber korrekt und loyal und sind verpflichtet, die nötige Vertraulichkeit zu wahren.
In Ausübung ihres Amtes streben die Finanzinspektoren Qualität, Effizienz und Wirksamkeit an. Die in ihren Gutachten enthaltenen Informationen müssen korrekt, objektiv, vollständig, deutlich, verständlich und stichhaltig sein, damit die Entscheidungsträger über alle Elemente verfügen, um Entscheidungen in voller Kenntnis der Sachlage treffen zu können.
Diese Werte sind in einem von allen Regierungen gutgeheißenen Deontologiekodex dargelegt und erläutert worden. Klicken Sie hier, um sich den Deontologiekodex anzusehen.
| Anhang | Größe |
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| CODE DE DEONTOLOGIE.pdf | 35.03 KB |